Glasfaser für Geschäftskunden
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand März 2018)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Besonderen Geschäftsbedingungen (Bes. GB) der werknetz internet GmbH & Co. KG, Landwehrstraße 76, 30519 Hannover, AG Hannover, HRA 202893, (im Folgenden werknetz internet genannt), gelten für Telekommunikationsdienste und den damit in Verbindung stehenden Diensten von werknetz internet. werknetz internet bietet Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, der Bes. GB für einzelne Produkte, den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten/wesentlichen Vertragsinformationen sowie den Angaben auf dem Vertragsformular und der Auftragsbestätigung sowie den jeweiligen Produktinformationsblättern an (zusammen im Folgenden als Dienstleistungsvertrag bezeichnet).

werknetz internet erbringt die Leistungen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber den Teilnehmern. AGB des Kunden haben auch dann keine Geltung, wenn werknetz internet seine Leistungen ohne neuerlichen Widerspruch gegen die AGB des Kunden erbringt.

werknetz internet ist für Geschäftskunden konzipiert, d.h. der Kunde darf kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Die Leistungen umfasst Internetdienste und Hausanschlüsse zur Anbindung des Kunden. Die Dienstleistungen können dabei auch durch Dritte erbracht werden. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden und die darauffolgende Annahmeerklärung durch werknetz internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestätigung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch werknetz internet.

2.2 werknetz internet kann den Vertragsabschluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinternen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordentlich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat. Zudem ist werknetz internet berechtigt, die Zahlung eines Baukostenzuschusses zur Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages zu machen.

2.3 Die Dienstleistungen von werknetz internet können nur genutzt werden, sofern ein Hausanschluss vorliegt. Weitere Details hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse /Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von werknetz internet entfernt, steht werknetz internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbunden werden, verbleiben diese im Eigentum von werknetz internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und werknetz internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.

2.5 Ferner kann werknetz internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungsverzuges bei dem Kunden erkennbar ist.

3. Vertragsänderungen

3.1 werknetz internet hat das Recht, Änderungen dieser AGB und Bes. GB und/oder der Leistungsbeschreibung(en) vorzunehmen, wenn und soweit Änderungen der Gesetzeslage, Änderungen der Rechtsprechung, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Entwicklungen, die werknetz internet nicht selbst veranlasst und auf die werknetz internet auch keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. werknetz internet ist nicht berechtigt, wesentliche Vertragsregelungen, wie z.B. Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit oder Kündigungsfristen abzuändern.

3.2 werknetz internet wird die Änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform und/oder mit einer entsprechenden Benachrichtigung per E-Mail unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen dem Kunden gegenüber bekannt geben und wird den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit (siehe unten, Ziffer 3.3) und die möglichen Rechtsfolgen für den Fall des Ausbleibens des Widerspruchs in der Mitteilung über die Änderungen gesondert hinweisen.

3.3 Stellen die Änderungen für den Kunden nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil dar und ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung in Textform den Vertragsänderungen widersprechen. Im Falle des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. Sofern der Kunde nicht bzw. nicht rechtzeitig widerspricht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen.

3.4 Im Falle einer Anpassung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt entsprechend anzupassen, ohne dass der Kunde zum Widerspruch gegen die Erhöhung berechtigt ist.

3.5 werknetz internet wird den Kunden über eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten informieren.

3.6 Die jeweils gültige Preisliste ist unter www.werknetzinternet.de/service abrufbar oder aber liegt in den Geschäftsstellen von werknetz internet zur Einsicht- und Mitnahme aus.

4. Auskunfteien / Bonitätsprüfungen

4.1 werknetz internet arbeitet mit verschiedenen Auskunfteien im Rahmen der Bonitätsprüfung bei Beantragung des Vertragsabschlusses oder auch während des laufenden Vertrages zusammen, soweit sich Hinweise ergeben, die dafür sprechen, dass eine Veränderung der Bonitätslage oder Zweifel an der Identität des Kunden aufkommen und zum Schutz vor Forderungsausfällen. Auf Anfrage des Kunden werden die Namen und Anschriften der einschlägigen Auskunfteien übermittelt, damit der Kunde dort die über ihn gespeicherten Daten abfragen kann. werknetz internet ist berechtigt, Auskünfte zum Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten über den Kunden einzuholen und an diese zu übermitteln. Davon betroffen sind Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung von Verträgen mit werknetz internet sowie Daten, welche aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, u.ä.) zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt nur, wenn und soweit die Voraussetzungen des § 28 a I BDSG erfüllt sind und werknetz internet ggf. gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungspflichten wie z.B. aus § 28 I Ziffer 4, 5 BDSG nachgekommen ist. Ferner werden die in Satz 1 genannten Daten von den Unternehmen auch dazu verwendet, um die Identität des Kunden eindeutig feststellen zu können, sofern diese zweifelhaft sein sollte. Bei den Auskunfteien werden diese Daten gespeichert, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen über die Kreditwürdigkeit des Kunden oder zur Ermittlung eines Schuldners zur Verfügung stellen zu können. Die Auskunfteien und werknetz internet stellen diesen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die Auskunfteien übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in erteilten Auskünften nicht enthalten.

4.2 Ebenfalls können Adressdaten zum Zwecke der Schuldnerermittlung an Unternehmen übergeben werden, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und den Auskunfteien vertraglich angeschlossen sind.

4.3 Die Datenübermittlung und -speicherung erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der werknetz internet, eines Vertragspartners der betreffenden Auskunfteien erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

5. Leistungsumfang

5.1 Im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ermöglicht werknetz internet den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und stellt den Zugang zu den Leistungen der werknetz internet zur Verfügung. Der Inhalt und der Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag einschließlich der Leistungsbeschreibung. werknetz internet ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch Dritte durchführen zu lassen.

5.2 Die mittlere Verfügbarkeit des Anschlusses beträgt dabei mindestens 98% im Jahresdurchschnitt. Dieser Wert ergibt sich aus der tatsächlichen Verfügbarkeitszeit des Anschlusses in Stunden in Relation zu der theoretisch möglichen Anschlussverfügbarkeit der letzten zwölf Monate. Bei der Berechnung der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit unberücksichtigt, deren Ursache der Kunde selbst zu vertreten hat oder die auf Änderungswünschen des Kunden beruhen. Ebenso unberücksichtigt bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von unvermeidbaren Unterbrechungen (z. B. höhere Gewalt) oder Störungen im Internet außerhalb des Netzes von werknetz internet, sofern die Störungen nicht von werknetz internet zu vertreten sind.

5.3 werknetz internet ist jederzeit berechtigt, im Falle der Erbringung kostenfreier Dienste, diese ohne Vorankündigung einzustellen.

5.4 Sofern Gründe der örtlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten es erfordern, ist werknetz internet berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Minderung des vereinbarten Entgeltes, soweit die mittlere Verfügbarkeit gemäß den Vereinbarungen eingehalten wird.

5.5 werknetz internet ist ferner von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit die Erbringung der Leistungen durch höhere Gewalt oder durch sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die von werknetz internet nicht zu vertreten sind, gehindert ist. Dazu gehören z.B. Kriege, Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Überschwemmungen, Unwetter, Feuer, Unterbrechung der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Umstände. werknetz internet ist für die Dauer unvorhersehbarer Ereignisse zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme des Betriebes von der Leistungspflicht entbunden. Dies gilt auch für entsprechende Ereignisse, die bei Lieferanten oder Unteraufragnehmern von werknetz internet auftreten.

6. Information zur Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate

Dem Kunden steht die Möglichkeit offen die Datenübertragungsrate überprüfen zu lassen. Die Überprüfung erfolgt dabei durch anbieterinitiierte Messung und umfasst die Messung der Datenübertragungsrate, die über den Zugang des Verbrauchers oder des Endnutzers erreicht wird, mindestens die aktuelle Download-Rate, die aktuelle Upload-Rate und die Paketlaufzeit.

7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

7.1 Der Kunde verpflichtet sich:

a) werknetz internet unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen wie z.B. Namen, Anschrift, E-Mailadresse, Bankverbindung oder den Standort eines etwaig überlassenen Endgerätes zu informieren.

b) im Auftragsformular wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen.

c) unverzüglich nach Beendigung des Vertrages werknetz internet Zugang zu technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation zu gewähren, sofern dies erforderlich ist bzw. etwaige leihweise zur Verfügung gestellten Endgeräte an die dem Kunden hierfür mitgeteilte Adresse vollständig zurückzusenden.

d) die von werknetz internet bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

e) die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten.

f) etwaig gespeicherte eigene Aufnahmen und sonstige Dateien stets zeitnah zu sichern, um etwaigen Verlust, z.B. bei Updates, Installations- oder Wartungsarbeiten vorzubeugen.

g) durch die Nutzung der im Vertrag vereinbarten Leistungen keine Gefahr für die logische und physikalische Struktur und die Funktionalität des Netzes zu verursachen.

h) nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig ist.

i) die ihm von werknetz internet bzw. dessen Vorleistern etwaig überlassene Hardware pfleglich zu behandeln und die Hardware weder zu öffnen noch in anderer Weise zu manipulieren oder anders als vereinbart zu nutzen. Er ist verpflichtet, werknetz internet über sämtliche Beeinträchtigungen an dem ihm überlassenen Endgerät, z.B. durch Beschädigung, Pfändung oder Verlust, unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch in Textform nach § 126 b BGB (z.B. Fax, Brief und/oder E-Mail), der ihn als Absender ausweist und dem Vertrag zuordenbar ist, zu informieren.

j) falls erkennbare Mängel oder Schäden festzustellen sind, diese unverzüglich werknetz internet anzuzeigen und die Beseitigung der Störung im zumutbaren Rahmen (z.B. durch schnellstmögliche Gewährung des Zugangs zu den Räumlichkeiten) zu fördern.

k) für werknetz internet entstandene Aufwendungen (Personalkosten nach Zeitaufwand, Fahrtkosten und Materialkosten) zu ersetzen, wenn und soweit sich nach einer Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden liegt.

l) die Preise gemäß der vereinbarten Preisliste fristgerecht zu bezahlen.

m) werknetz internet unentgeltlich und rechtzeitig alle Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung zu stellen, die für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen erforderlich sind. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus hält der Kunde diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde hat die technischen Einrichtungen vor unbefugten Eingriffen durch Dritte zu schützen und verpflichtet sich ferner, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den technischen Einrichtungen werden ausschließlich von werknetz internet oder dessen Beauftragten durchgeführt, denen Zugang zu gewähren ist.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Anschluss an das Netz von werknetz internet vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu schützen. Er hat nur Endgeräte anzuschließen, die zur Verwendung in öffentlichen Netzen in Deutschland zulässig sind.

7.3 Der Kunde ist gegenüber werknetz internet und Dritten selbst verantwortlich für alle Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßig-keit), die von ihm oder über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zur Vermeidung von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen eigehalten werden sowie für Eingabefehler, soweit der Kunde selbst (z.B. durch Eingabe einer bestimmten Ziffernkombination) bestimmte Leistungsmerkmale einrichten oder sperren kann.

7.4 Etwaig dem Kunden überlassene Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inanspruchnahme von Leistungen von werknetz internet über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z.B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen

7.5 werknetz internet übernimmt keine Verantwortung für die Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten durch den Kunden, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen. Sollten Konfigurationsänderungen, Software-Updates des Endgeräts oder andere endgerätbezogene Maßnahmen anstehen, hat der Kunde werknetz internet umgehend zu informieren.

7.6 lm Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist werknetz internet berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt zu sperren oder aber das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sowie den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständigen Behörden über den Vorfall zu informieren.

8. Nutzung durch Dritte

Ohne Zustimmung von werknetz internet ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten die Dienste von werknetz internet bereitzustellen. Bei Gestattung der Nutzung durch Dritte muss der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einweisen. Bei Nicht-Gestattung durch werknetz internet ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

9. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich so in Schriftform bezeichnet werden. Der Vertrag beginnt mit der Leistungsbereitstellung bzw. im Zweifel mit dem in der Auftragsbestätigung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch werknetz internet als Grundlage für die Berechnung/den Beginn von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen. Bei einem vorübergehenden Leistungshindernis, das von werknetz internet nicht vorhersehbar war, verschiebt sich die Frist um einen entsprechenden Zeitraum. Zugesagte Bereitstellungstermine können nur unter der Voraussetzung eingehalten werden, dass der Kunde alle relevanten Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt hat.

10. Abnahme

10.1 Sofern zur Erfüllung des Vertrages Bautätigkeiten von werknetz internet oder deren Beauftragten notwendig sind, gilt folgendes: werknetz wird die Fertigstellung der Bauprojekte schriftlich anzeigen. Die Bauprojekte gelten dann als abgenommen, wenn innerhalb von vierzehn Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige durch die werknetz internet der Kunde die Abnahme nicht schriftlich verweigert, indem er Mängel rügt. Unwesentliche Mängel, welche die Inanspruchnahme der Leistung ermöglichen und nur eine unwesentliche Beeinträchtigung darstellen, hindern die Abnahme nicht. Etwaige Mängel sind vom Kunden nachvollziehbar schriftlich zu begründen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Rüge/Abnahmeverweigerung bei der werknetz internet maßgebend. werknetz internet wird den Kunden in ihrer Fertigstellungsanzeige auf die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich hinweisen. Auf Anforderung des Kunden wird werknetz internet ein Abnahmeprotokoll erstellen.

10.2 Die werknetz internet kann, soweit nicht anders vereinbart, Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme bereitstellen (Teilabnahme). Hierzu gehören in sich abgeschlossene Phasen oder funktionsfähige Teile (z.B. Standortanbindungen) zur Erfüllung der Gesamtleistungen.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang fällig und richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und soweit nichts Abweichendes vereinbart ist nach den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste(n) von werknetz internet. Bei Nutzung von Verbindungsleistungen und sonstigen einmaligen Diensten gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt der einmaligen Nutzung/des Abrufes. Alle genannten Preise sind dabei Netto-Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, da es sich um Leistungen für Geschäftskunden handelt.

11.2 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail-Rechnung ab Bereitstellung des Dienstes monatlich, jeweils zu Beginn des Folgemonats. Sämtliche Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zu zahlen. Ist das Entgelt für einen Teil des Kalendermonats zu entrichten, wird die Höhe der Rechnung für jeden Tag anteilig mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

11.3 Die etwaige Änderung der E-Mail-Adresse für die Rechnungszustellung ist werknetz internet unverzüglich anzuzeigen.

11.4 Kunden erhalten auf Wunsch eine kostenlose Rechnung in Papierform.

11.5 Der Kunde ist verpflichtet auch die Entgelte zu bezahlen, welche im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffsmöglichkeiten durch Nutzung der werknetz internet-Dienste durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er hat die Nutzung nicht zu vertreten.

11.6 Wenn für unterschiedliche Dienstleistungen die gleiche Rechnungsadresse sowie die gleiche Bankverbindung für den Einzug des Rechnungsbetrages angegeben wurde, ist werknetz internet berechtigt, eine Gesamtrechnung zu erstellen.

11.7 Bei Ermächtigung des SEPA-Lastschriftverfahrens wird das Entgelt nach Ablauf einer Frist von 5 Werktagen vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Deckung zur Begleichung des Rechnungsbetrages bereitzuhalten.

11.8 Die werknetz internet durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte SEPA-Lastschrift oder fehlende Kontodeckung entstehende Kosten müssen durch den Kunden ersetzt werden. Hierzu hat der Kunde als Schadensersatz einen Pauschalbetrag je fehlgeschlagener Buchung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Sofern der Kunde die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat, gilt diese Regelung nicht. Der Kunden ist berechtigt nachzuweisen, dass werknetz internet kein oder ein geringerer Schaden als der Pauschalbetrag gemäß der Preisliste entstanden ist. werknetz internet bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unbenommen.

11.9 Rückerstattungsansprüche wie Überzahlungen, Doppelzahlungen oder Gutschriften werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und nach Ermessen von werknetz internet innerhalb der folgenden drei Monate verrechnet und zurückerstattet.

11.10 Will der Kunde eine Rechnung beanstanden, so kann er dies nur innerhalb von 8 Wochen ab Zugang der Rechnung gegenüber werknetz internet geltend machen. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Beanstandung der Rechnung, so gilt dies als Genehmigung. werknetz internet wird den Kunden in den Rechnungen auf die Frist und die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen.

11.11 Werden die Verkehrsdaten des Kunden auf dessen Wunsch hin ab der Rechnungsstellung nicht gespeichert, ist die Beanstandung der Rechnung nicht möglich.

11.12 Handelt es sich bei den vom Kunden bezogenen Produkten um Produkte, die werknetz internet ausschließlich Unternehmern i. S. d. § 14 BGB anbietet, verstehen sich die Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe. Ändert sich der gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuersatz, ist werknetz internet berechtigt, die Entgelte entsprechend anzupassen.

12. Verzug

12.1 werknetz internet ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate bzw. Abrechnungszeiträume oder aber oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags, der den monatlichen Entgelten für mindestens zwei Monate entspricht, in Verzug kommt.

12.2 werknetz internet ist vorbehalten, weitere Ansprüche aus Verzug geltend zu machen.

13. Haftung

13.1 werknetz internet haftet unbeschränkt für Personenschäden, die Übernahme einer Garantie und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Für sonstige Schäden haftet werknetz internet nur, wenn der Schaden durch werknetz internet selbst, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

13.3 Ferner haftet werknetz internet bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

13.4 Die Haftung für die einfache oder leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

13.5 Im Falle der Miete von Endgeräten ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a BGB ausgeschlossen. werknetz internet haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Kunden durch die Installation oder den Betrieb eines Empfangsgeräts entstehen, das er nicht von werknetz internet erhalten hat.

13.6 Die technischen Einrichtungen von werknetz internet erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und bis zum LAN Anschluss der Hardware, soweit diese im Einzelfall zur Verfügung gestellt wurde. Für etwaige Störungen an von werknetz internet nicht installierten/betriebenen Einrichtungen, insbesondere der Innenhausverkabelung, übernimmt werknetz internet keine Haftung.

13.7 Im Falle eines Datenverlustes haftet werknetz internet nur gemäß dieser Regelung, wenn und soweit der Kunde seine Mitwirkungspflichten zur Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

13.8 Bei Vermögensschäden des Kunden ist die Haftung von werknetz internet aus der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit auf einen Betrag von 12.500 € je Kunde begrenzt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von werknetz internet auf 10 Millionen € je schadensverursachendem Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt der Höhe nach, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

13.9 Soweit werknetz internet eine Leistung zu erbringen hat, die von erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von werknetz internet unter dem Vorbehalt, dass diese rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen und Erlaubnisse nicht rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von werknetz internet und dessen Haftung ist ausgeschlossen. Die Leistungspflicht entfällt nicht und die Haftung ist nicht ausgeschlossen, wenn werknetz internet die nicht verspätete, unvollständige oder mangelhafte Qualität zu vertreten hat. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

13.10 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

13.11 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, werknetz internet von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen werknetz internet erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen werknetz internet erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

13.12 werknetz internet haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mittels seiner Produkte von Dritten zu erlangenden Inhalte (Informationen).

14. Anbieterwechsel

Wechselt der Kunde zu einem neuen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, wird werknetz internet sicherstellen, dass die Unterbrechung der Dienste für den Kunden nicht länger als einen Kalendertag andauert. werknetz internet wird daher die Leistungen erst dann unterbrechen, wenn die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde besteht auf eine frühere Unterbrechung. werknetz internet wird den Kunden wieder auf ihr Netz zurückschalten, falls der Anbieterwechsel nicht unterbrechungsfrei bzw. binnen eines Kalendertages möglich ist. Im Falle eines Wechsels hat werknetz internet als abgebendes Unternehmen ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zu dem Zeitpunkt, in welchem der Wechsel unterbrechungsfrei bzw. binnen eines Kalendertages durchgeführt wird, gegenüber dem Kunden einen Entgeltanspruch in Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Zahlung der Anschlussentgelte um 50 % reduziert wird, es sei denn, werknetz internet kann nachweisen, dass der Kunde das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat. werknetz internet wird die Abrechnung taggenau erstellen.

15. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht

Den Parteien steht nur dann ein Aufrechnungsrecht zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt und unbestritten ist. Außerdem steht dem Kunden die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

16. Hinweise zum Datenschutz und der Verwendung der Daten / Geheimhaltung

16.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Informationen und Unterlagen, die aus dem Bereich des anderen Vertragspartners stammen und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, während der Dauer des Vertrages und nach dessen Beendigung geheim zu halten. Dies gilt nicht, soweit werknetz internet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Auskunft verpflichtet ist sowie gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Subunternehmern. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die vom Kunden übermittelten Informationen und Daten nicht als vertraulich.

16.2 werknetz internet beachtet bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten die Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz und das Telekommunikationsgesetz unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses.

16.3 Bedient sich werknetz internet zur Erbringung der Dienste Dritter, ist werknetz internet berechtigt, die Teilnehmerdaten diesen offenzulegen, wenn es für die Bearbeitung erforderlich ist und der Subunternehmer ebenso wie werknetz internet nach den Grundsätzen dieses Vertrages verpflichtet ist.

16.4 Für das Erbringen von Telekommunikationsdiensten ist die Erhebung und Verwendung (Verarbeitung und Nutzung) von personenbezogenen Daten erforderlich. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwendung dieser Daten durch Anbieter von Telekommunikationsdiensten ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Danach dürfen diese Daten grundsätzlich nur verwendet werden, soweit das TKG oder andere Rechtsvorschriften dies erlauben oder Sie selbst in die Verwendung der Daten für einen bestimmten, nicht bereits durch Gesetz erlaubten Zweck eingewilligt haben. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

16.5 Die im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsdiensten anfallenden Daten unterscheidet man ihrer Art nach wie folgt:

- Bestandsdaten sind Daten eines Teilnehmers (= jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten einen Vertrag über die Erbringung derartiger Dienste geschlossen hat), die erhoben werden, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienste einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Dienstanbieter zu begründen, zu ändern oder zu beenden, z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Weiter gehende Angaben (z.B. Beruf) können auf freiwilliger Basis erfolgen. Bestandsdaten dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, soweit es für die Erbringung des Telekommunikationsdienstes erforderlich ist (z.B. zur Zusendung einer Rechnung), wenn es gesetzlich erlaubt ist oder Sie in eine anderweitige Verwendung eingewilligt haben. Die Bestandsdaten werden grundsätzlich spätestens zum Ablauf des auf die Beendigung Ihres Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht.

- Verkehrsdaten sind die Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Sie beziehen sich auf die einzelnen Telekommunikationsverbindungen. Hierzu gehören z.B. Rufnummern des angerufenen Anschlusses, Beginn, Ende und Dauer der Verbindung sowie die Art der Telekommunikationsdienstleistung (Telefondienst, Fax, Datenübertragung etc.). Sie sind als nähere Umstände der Telekommunikation durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Die Verkehrsdaten dürfen insbesondere zur Entgeltermittlung und Abrechnung sowie zur Erstellung des Einzelverbindungsnachweises verwendet werden. Hierzu gehört auch, dass sie zur Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises und zum Entgelteinzug an ein von werknetz internet damit beauftragtes Unternehmen übermittelt werden. Soweit der Kunde ein sogenannter Flatrate-Angebot nutzt oder die Nutzung des Anschlusses zu bestimmten Zeiten kostenlos ist, werden keine Verkehrsdaten der einzelnen Verbindungen gespeichert, da diese nicht für die Entgeltabrechnung erforderlich sind. Die Verkehrsdaten dürfen zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte für höchstens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden, sofern nicht eine kürzere Speicherungsdauer vertraglich vereinbart wurde oder das TKG eine andere Speicherfrist vorsieht.

17. Streitbeilegung nach § 47a TKG

Bei Verträgen über ein Internet- und/oder Telefonieprodukt sieht § 47a TKG vor, dass der Kunde im Falle eines Streits mit werknetz internet ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Deren Adresse lautet wie folgt: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.

18. Sicherheitsleistungen

18.1 Im Falle einer für das Zustandekommen des Vertrages vereinbarten oder aufgrund dieses Vertrages bzw. Gesetzes geforderten Sicherheitsleistung ist diese vom Kunden unverzüglich auf ein von werknetz internet zu benennendes Konto zu zahlen.

18.2 Erfolgt die Zahlung nicht, unvollständig oder verspätet, kommt der Vertrag nicht zustande bzw. werknetz internet steht ein fristloses Kündigungsrecht zu. Der Kunde haftet für etwaige Schäden, die aus dem dadurch nicht oder verspätet durchgeführten Vertragsbeginn bzw. der Vertragsbeendigung resultieren, wenn er die Nichtzahlung oder die verspätete Zahlung zu vertreten hat.

18.3 Eine gezahlte Sicherheitsleistung wird nicht verzinst und verbleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bei werknetz internet und darüber hinaus bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden. Dieser ist nicht berechtigt, etwaig aufgelaufene Zahlungsrückstände mit der Sicherheitsleistung zu verrechnen. Die Verrechnung seitens werknetz internet erfolgt erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, spätestens bei Abgabe an das Inkasso.

18.4 Ein nach Verrechnung etwaig bestehendes Guthaben des Kunden führt nicht zur Unwirksamkeit einer wegen Zahlungsverzuges ausgesprochenen Kündigung. Es wird dem Kunden nach vollständiger Abwicklung des Vertrages auf ein durch dieses zu benennende Konto überwiesen.

19. Zusätzliche Bestimmungen

19.1 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von werknetz internet gestattet. werknetz internet darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.

19.2 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz der werknetz internet GmbH & Co. KG, Landwehrstraße 76, 30519 Hannover.

19.3 Soweit der Kunde Vollkaufmann oder Person öffentlichen Rechts ist, ist der Sitz der werknetz internet GmbH & Co. KG Gerichtsstand. werknetz internet steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

19.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen werknetz internet und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.5 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich niederzulegen.

19.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Vereinbarung tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB).

19.7 Alle vertraglichen Bestimmungen finden insoweit Anwendung, als gesetzliche Normen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, in ihren jeweils geltenden Fassungen nicht zwingend andere Regelungen treffen.

Besondere Geschäftsbedingungen für Internet

Sofern diese Besonderen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der werknetz internet stehen, gehen die Regelung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen werden die Besonderen Geschäftsbedingungen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.

1. Allgemeine Anforderungen für Internetleistungen

1.1 Eine Nutzung als Vorleistungsprodukt für Dritte ist nur zulässig, wenn es ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.

1.2 Nicht zum Leistungsumfang des Telefonanschlusses gehört die Möglichkeit des Anschlusses von Hausnotrufgeräten.

1.3 werknetz internet haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von werknetz internet zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Netzes von werknetz internet. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein.

2. Speicherung von Inhalten

2.1 Stellt die werknetz internet dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung, so ist der Kunde für die gespeicherten Inhalte verantwortlich. Im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sind alle Inhalte für werknetz internet fremde Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, werknetz internet von diesbezüglichen Ansprüchen freizustellen.

2.2 werknetz internet ist nicht verpflichtet, die übermittelten Inhalte einer Überprüfung zu unterziehen. werknetz internet ist berechtigt, die übermittelten Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen.

3. Missbrauch

3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z.B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z.B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte verbreiten und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.

3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken.

3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch werknetz internet findet nicht statt.

3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist werknetz internet ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist werknetz internet nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes.

3.5 werknetz internet behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

3.6 Die Nutzung der von werknetz internet gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet.

3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß den vorstehenden Regelungen ist werknetz internet zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages gemäß der Regelungen in den AGB berechtigt.